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Gutscheine einfach erklärt

Bedingungen zum Einlösen von Aktionsgutscheinen

Aktionsgutscheine können in der gesamten Unternehmensgruppe der F/G/M Mettchen Müller GmbH & Co. KG innerhalb des umseitig angegebenen Gültigkeitszeitraumes eingelöst werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Aktionsgutschein ist nicht kombinierbar mit anderen Gutscheinen oder Aktionen. Aktionsgutscheine können bestimmten Einschränkungen wie umseitig angegeben, etwa Verwendung nur für Fahrzeuge einer bestimmten Baureihe oder eines bestimmten Fahrzeugalters, unterliegen.

Bedingungen zum Einlösen von Geschenkgutscheinen

Für alle käuflich erworbenen Geschenkgutscheine gilt, dass diese nur bis zum Ende des dritten Jahres nach Kauf des Geschenkgutscheins und nur bei dem ausstellenden Unternehmen einlösbar sind (Gültigkeitszeitraum).

Allgemeine Bedingungen für Aktions- und Geschenkgutscheine

Aktions- und Geschenkgutscheine können nicht in bar ausbezahlt werden. Für die mit dem Aktions- oder Geschenkgutschein beauftragten Lieferungen und Leistungen gelten, sofern nicht abweichend bei der Einlösung des Gutscheins vereinbart, die zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzbestimmungen des einlösenden Mercedes-Benz Servicepartners. Die bei Einlösung gültigen AGB und Datenschutzbestimmungen liegen in den Geschäftsräumen des Mercedes-Benz Servicepartners aus und können dort eingesehen werden.

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